Impressum

Marco Griebenow
Steuerberater
Siemensstraße 12/1
71691 Freiberg am Neckar
Deutschland

Tel.: 0179 4361340
E-Mail: kontakt@steuerschuldner-kommune.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE815835606

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, hierzu jedoch bereit.

Gesetzliche Berufsbezeichnung: Steuerberater
Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde: Deutschland

Aufsichtsbehörde:
Herr Marco Griebenow ist als Steuerberater nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Steuerberaterkammer Stuttgart, Hegelstraße 33, 70174 Stuttgart, mail@stbk-stuttgart.de, www.stbk-stuttgart.de

Zuständige Kammer:
Steuerberaterkammer Stuttgart
Hegelstraße 33 | 70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 619 48–0
Telefax: +49 (0) 711 619 48–703
E-Mail: mail@stbk-stuttgart.de
Internet: www.stbk-stuttgart.de

Berufsrechtliche Regelungen:
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Berufsordnung für Steuerberater (BOStB)
Die berufsrechtlichen Regelungen können auf den Internetseiten der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden eingesehen werden: Steuerberatungskammer Stuttgart (unter www.stbk-stuttgart.de)

Berufshaftpflichtversicherung:
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30850 Hannover.
Räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes: Deutschland

Räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes:
1.
Deutschland

2.
Europäisches Ausland, Türkei, Russ. Föderation und die sonstigen Staaten der ehemaligen
Sowjetunion sowie außereuropäische Hoheitsgebiete europäischer Staaten, die der EU oder dem
EWR angehören.
Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden
sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.

3.
Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche
aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht
dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind
und dem Auftrag deutsches Recht zugrunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen
Fällen auf das Vierfache der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme beschränkt.
Ist die vereinbarte Vertragsversicherungssumme geringer als der vierfache Betrag der Mindestversicherungs-summe, ist die Leistungspflicht des Versicherers in den genannten Fällen auf die Vertragsversicherungs-summe beschränkt.

4.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend
gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im
Ausland ausgeübt werden, soweit diese nicht durch besondere Vereinbarung eingeschlossen sind.