Unsere Services

Die Funktion „Steuerschuldner Kommune" - sinnvolle und wirkungsvolle Verortung sowie Konzeption dieser besonderen Stelle

Ihr Fachpersonal erfüllt die steuerlichen Verpflichtungen, welche Kraft Gesetz der gesetzliche Vertreter Ihrer Kommune zu erfüllen hat. Das volle Potential Ihrer Steuerfunktion kann nur entfaltet werden, wenn die organisatorischen Rahmenbedingungen stimmen. Da die Steuerfunktion erst in den letzten Jahren zurecht rasch an Bedeutung und Beachtung gewonnen hat, sind die organisatorischen Rahmenbedingungen häufig noch veraltet. Das Potential Ihres Steuerfachpersonals kann sich daher nicht voll entfalten.

Wir analysieren Ihre Organisationsstruktur, zeigen Führungskräften auf welche Optimierungen denkbar sind und welche Vorteile diese mit sich bringen würden.
Was bereits gut ist, bleibt so wie es ist.

Eine Lösung von der Stange gibt es hier leider nicht. Es bedarf individuelle Maßnahmen, abgestimmt auf Ihre individuelle Ausgangssituation.


Kontaktieren Sie uns gerne.
Wir unterbreiten Ihnen ein passendes Angebot.
E-Mail: kontakt@steuerschuldner-kommune.de

Personalbedarf richtig einschätzen - Essentiell für Ihre Tax Compliance

Der Personalbedarf für die Thematik „Steuerschuldner Kommune" ist bereits seit einigen Jahren spürbar angestiegen.

Ursächlich dafür sind:
- Neue, häufigere und komplexe gesetzliche Regelungen
- Verschärfungen im Steuerstrafrecht
- Ausweitung der für steuerliche Fragen relevanten wirtschaftlichen Betätigung
- zunehmend schwierige Abgrenzungsfragen in Bezug auf wirtschaftliche/nicht wirtschaftliche Tätigkeiten der Kommunen

Aufgabe der Führungskraft ist es diese Entwicklungen zu analysieren, einzuschätzen und hinsichtlich der Personalplanung ggf. angemessen darauf zu reagieren.

Aufgrund unserer jahrelangen Praxiserfahrungen und unseres steuerrechtlichen Fachwissens, können wir Sie als Führungskraft unterstützen, hier richtige Entscheidungen zu treffen. An einer individuellen Beratung führt hier kein Weg vorbei.


Kontaktieren Sie uns gerne.
Wir unterbreiten Ihnen ein passendes Angebot.
E-Mail: kontakt@steuerschuldner-kommune.de

Know-How-Aufbau - Kosteneinsparung durch zügige Einarbeitung und exklusive Wissensvermittlung

Reduzierung externer Steuerberatungskosten durch gezielten Wissens-Aufbau. Das wäre doch ein Gewinn für Ihre Kommune, oder?

Sie haben aktuell externe oder interne QuereinsteigerInnen eingestellt, weil Fachpersonal mit einschlägigem Steuerrechtsstudium am Arbeitsmarkt nur schwer zu akquirieren ist?

Sich in die Steuerrechtswelt der öffentlichen Hand in der notwendigen Tiefe einzuarbeiten erfordert selbst mit einschlägigem Steuerrechtsstudium erfahrungsgemäß mindestens ein Jahr. Sich das Wissen eigenständig zu erschließen ist eine enorm herausfordernde Aufgabe.
Wir unterstützen Sie, damit Ihr(e) StelleninhaberIn in dieser speziellen und enorm anspruchsvollen Steuerrechtsmaterie zügig Fuß fassen kann.

Dabei
- geben wir einen Überblick über die zu beachtenden Steuerrechtsthemen, welche man hinsichtlich der weiteren Einarbeitung auf dem Schirm haben muss,
- vermitteln wir bei Bedarf die notwendigen theoretischen Steuerrechtskenntnisse (auch und insbesondere in Bezug auf jPöR) auf welche anschließend immer noch aufgebaut werden kann,
- geben wir komprimiert einschlägiges praktisches Branchenwissen an Sie weiter
- erläutern wir Ihnen wie Sie Ihren Arbeitsplatz am besten gestalten (z.B. Dateiablage, Informationsquellen) und Ihre Arbeitsabläufe strukturieren und
- zeigen Ihnen auf, worauf bei der Erstellung von Steuererklärungen- und anmeldungen und bei der Bewältigung dieses Fachgebiets sonst noch zu achten ist.

Dadurch wird sich Ihr(e) StelleninhaberIn bei der Bearbeitung der Thematiken sofort sicherer fühlen. Dies spart enorme Kosten und Zeit ein und ist häufig effektiver als viele einzelne Seminare zu besuchen, welche im Regelfall nicht auf Ihre eigenen fachlichen Probleme zugeschnitten sind.


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Stellenbewertung - Die Tätigkeit zutreffend einschätzen

Vollständig, fachlich präzise und genau das abbilden, was auch tatsächlich auf dieser Stelle fachlich geleistet werden soll. Das ist der Anspruch an die Stellenbeschreibung. Ohne spezialisiertes steuerrechtliches Fachwissen gelingt dies gewöhnlich nicht.

Das Personalamt oder beratende externe Anbieter müssen anschließend die Stelle anhand dieser Stellenbeschreibung korrekt bewerten können.

Wir unterstützen Sie die Stellenbeschreibung in Ihrem Einzelfall fachkundig zu verfassen und stehen Ihnen  bei Ihrer darauf folgenden Stellenbewertung beratend zur Seite.


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Stellen(wieder)besetzung - Beratung und Unterstützung bei der Personalsuche (Headhunting) und kurzfristige Überbrückung schwieriger Personalsituationen

Headhunting:

Dass die passenden BewerberInnen genau in Ihrem Ausschreibungszeitraum auf Ihre ausgeschriebene Stelle aufmerksam werden ist äußerst unwahrscheinlich. Viele potentielle KandidatInnen müssten eigentlich aktiv auf Ihre Stellenausschreibung aufmerksam gemacht werden. Dazu kommt, dass viele potentielle Kandidaten keine Kenntnis davon haben, dass man auch bei einer Kommune im steuerfachlichen Bereich tätig werden kann und dass für diese Stellen gegenwärtig akuter Bewerbermangel vorhanden ist.

Wir analysieren mit Ihnen welchen Tätigkeiten potentielle Kandidaten aktuell nachgehen. Durch unsere Branchenkenntnis bewegen wir diese dazu eine Bewerbung bei Ihnen innerhalb des Ausschreibungszeitraums einzureichen. Unsere Vermittlungsleistung gilt nur im Erfolgsfall als erbracht. Unser Vermittlungshonorar richtet sich auch nach der Qualifikation und Berufserfahrung des neuen Stelleninhabers.

Überbrückung eines temporären Personalausfalls:

Sie erhalten außerdem Beratung und Hilfestellung, falls plötzlich für längere Zeit kein Fachpersonal zur Verfügung steht (z.B. Stellenwechsel, Kündigung, Krankheit, Elternzeit).


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